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Therapieverbund Ludwigsmühle

 

Ambulante und stationäre Hilfen für Suchtkranke - Psychosomatische Fachkliniken


Strasse / Hausnummer:
 
 Vulkaneifelstr. 39
PLZ / Ort:
 
 56727 Mayen-Kürrenberg
Telefon:
 
 02651 / 70 488 - 0
Fax:
 
 02651 / 70 488 - 30
E-Mail:
 
 Info-Cleantime@Ludwigsmuehle.de
Homepage:
 
 www.ludwigsmuehle.de

Was sind die Ziele unserer Arbeit? Wer kann zu uns kommen ?
Unser Angebot richtet sich an Drogenabhängige ab 16 Jahren mit "Gewöhnlichem Aufenthalt" in Rheinland- Pfalz, die in ihrer momentanen Situation nicht motiviert bzw. nicht in der Lage sind, ein Hilfsangebot im Sinne der med. Rehabilitation anzunehmen und deren indi-viduelle soziale und gesundheitliche Situation dringend veränderungsbedürftig ist.

Wie arbeiten wir? Welche Dienstleistungen bieten wir an?
Der Aufenthalt bei Cleantime dient vorrangig dem Ziel, dem Klienten Orientierungsmöglichkeiten für weitere Behandlungs- oder Betreuungsschritte zu geben und ihn psychisch und sozial so zu stabilisieren, dass eine weiterführende Behandlung möglich wird.
Wir bieten unseren Klienten die Möglichkeit, gemeinsam mit unserem multiprofessionellen Team, Entscheidungen für ihren weiteren Lebensweg zu treffen und damit zu beginnen, diese in die Tat umzusetzen. Wesentliche Aufgaben von Cleantime bestehen in der Hilfe bei der Bewältigung akuter Krisen, der Unterstützung bei der Neuorientierung sowie in Motivationsarbeit.

Wie erreichen Sie uns?
Nehmen Sie per E Mail Kontakt mit der Cleantime auf.
Sie erreichen uns über die BAB 61, Abfahrt Mayen- Mendig und die BAB 48, Abfahrt Mayen, (jeweils Richtung Mayen). Dann orientieren Sie sich Richtung Nürburgring. Sie biegen von der Bundesstraße die erste Möglichkeit rechts nach Kürrenberg ab. Dieser Straße folgen Sie bis zum Ende und biegen dann rechts in die Vulkaneifelstraße. Nach telefonischer Absprache ist es auch möglich, Sie vom vereinbarten Treffpunkt abzuholen.

Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für unserer Einrichtung werden in der Regel vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung übernommen. Beantragt wird die Kostenübernahme durch Cleantime. Dadurch sind wir in der Lage. Hilfesuchende unverzüglich und ohne großen Verwaltungsaufwand aufzunehmen. Nach den §§ 29 und 43 BSHG sind wir angehalten, die Vermögenslage der Klienten zu überprüfen, da der Klient bei Einkommen und Vermögen zur Mitfinanzierung des Aufenthaltes verpflichtet ist.

Letzte Aktualisierung dieser Angaben: 09.03.2007

Autoren: Dr. Ulrich Kettler, Doris Eyl-Müller, Uwe Kukla oder Anja Piquardt

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