Home » Behinderte Menschen » Frühförderung » Sonderkindergarten für Gehörlose und Schwerhörige, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige
 

Sonderkindergarten ,

 Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige


Strasse / Hausnummer:
 
 Elisabethstr. 46 - 48
PLZ / Ort:
 
 56564 Neuwied
Telefon:
 
 02631 / 34 26 - 0
Fax:
 
 02631 / 34 26 - 150
E-Mail:
 
 info@lgs-neuwied.de
Homepage:
 
 www.lgs-neuwie.de

Was sind die Ziele unserer Arbeit? Wer kann zu uns kommen ?
Gehörlose, schwerhörige, mehrfachbehinderte hörge-schädigte und sprachbeeinträchtigte Kinder im Vorschulalter.

Wie arbeiten wir? Welche Dienstleistungen bieten wir an?
Der Kindergarten ist ganztägig geöffnet und bietet an:
- Sprachaufbau, Sprachausbau, Spracherziehung
- Hörerziehung
- rhythmisch-musikalische Erziehung
- Sensomotorik
- Elternhilfe in Form von Einzelgesprächen, Elternberatung, Hausbesuche, Elterntreffs, Elternfreizeiten

Wie erreichen Sie uns?
Montag - Freitag zwischen 8.00 - 15.00 Uhr

Welche Kosten entstehen?
Der Besuch des Kindergartens ist kostenlos; es wird ein Unkostenbeitrag für das Mittagessen erhoben.

Letzte Aktualisierung dieser Angaben: 05.03.2007

Autoren: Dr. Ulrich Kettler, Doris Eyl-Müller, Uwe Kukla oder Anja Piquardt

© 2010 Kreisverwaltung Neuwied


http://www.beratung-neuwied.de